Barrieren brechen – Ein Projekt der Sozialheld*innen

Pflaster & Co. für alle: Apotheken müssen barrierefrei sein 

Linke Bildhälfte: Ein Apotheken-Eingang mit einer Stufe und einer hingelegten Metall-Rampe. Text: How it started. Rechte Bildhälfte: Gleicher Eingang aber ohne Stufe. Text: How it's going
Die Schwanhilden Apotheke in Essen bezog zunächst eine #Wheelramp von uns. Später wurde eine Gehweganhebung durchgeführt!

Die fehlende Barrierefreiheit in der deutschen Privatwirtschaft führt dazu, dass behinderte Menschen nicht selbstständig das kaufen können, was sie brauchen. Eine generelle Verpflichtung zum Abbau von Barrieren gibt es nicht, anders als das in vielen anderen Ländern der Fall ist. Das heißt, bei uns darf die Privatwirtschaft gegen eine Menge Menschen diskriminieren, indem sie ihnen den Eintritt zu Läden und Veranstaltungsorten sprichwörtlich verbaut.

In einer Branche ist das aber anders: Für Apotheken hat die Politik nämlich festgeschrieben (§4 Absatz 2a ApBetrO), dass sie barrierefrei sein sollen. Ein Gericht hat jetzt geurteilt (VG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2020 – 16 K 7633/18), was das konkret bedeutet: “Die barrierefreie Erreichbarkeit der Offizin [Apotheke] erfordert grundsätzlich einen von Stufen, Schwellen und anderen Hindernissen vollständig freien Zugang, damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, selbständig, ohne fremde Hilfe in die Offizin [Apotheke] gelangen können.”

Daraus ergab sich, dass die verklagte Apotheke nun für 6.000€ einen stufenlosen Zugang bauen muss.

Müssen wir jetzt jede Apotheke verklagen?

Bei jeder Apotheke wird regelmäßig von einer Genehmigungsbehörde überprüft, ob sie die Anforderungen aus der Apothekenbetriebsordnung einhält. Verletzt sie darin enthaltene Regelungen, kann ihr die Betriebserlaubnis entzogen werden. Unter anderem ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Apothekenbetriebsordnung festgelegt. Diese Regelung wird von den Genehmigungsbehörden aber anscheinend nicht wirklich ernst genommen, denn es gibt viele Apotheken, deren Eingang mit einer oder mehreren Stufen versehen ist.

Wie die Wheelmap Community helfen kann

Text: Wie barrierefrei sind deutsche Apotheken (Angaben laut Wheelmap, Stand 10/2020)? Tortendiagramm: 58,6% rollstuhlgerecht zugänglich, 24,8% nicht ohne Hilfe zugänglich und 16,6% noch nicht markiert
Erhebung der Sozialheld*innen zur rollstuhlgerechten Zugänglichkeit von Apotheken im Jahr 2020

Von den 19.075 Apotheken in Deutschland sind 16.484 auf der Wheelmap erfasst, d.h. 2.591 Apotheken warten darauf, von Euch erstmalig auf der Wheelmap eingetragen zu werden. Von den schon eingetragenen sind 579 grau, ihre Rollstuhlgerechtigkeit ist also noch unbekannt. Also, schaut bei den grauen Apotheken in eurer Nachbarschaft vorbei und gebt ihnen mit ein paar Klicks die Farbe, die ihrer Zugänglichkeit entspricht. Damit die jeweiligen Barrieren der rot und gelb markierten Apotheken unmissverständlich den Genehmigungsbehörden mitgeteilt werden können, bitten wir euch Fotos von den Eingängen und Türen von Apotheken zu machen, die nicht barrierefrei sind. Eine Anleitung, wie ihr diese Fotos bei der Wheelmap hochladen könnt, findet ihr hier.

Mit diesen von Euch gesammelten Daten werden wir die Genehmigungsbehörden für die Problematik sensibilisieren, auf die bestehende Rechtslage hinweisen und so zu barrierefreien Apotheken beitragen.

Menschen mit Behinderungen haben heute keine Möglichkeit, gegen Barrieren in der Privatwirtschaft vorzugehen. Ausgrenzung durch Barrieren wird von der Gesellschaft oftmals noch nicht als die Ausgrenzung und Diskriminierung angesehen, die sie ist. Lasst uns also an diesem Beispiel zeigen, wie wirksam und notwendig Regelungen zur Barrierefreiheit sind.

Beispiel Baden-Württemberg

In Kooperation mit FragDenStaat.de haben wir für unterschiedliche Apotheken-Standorte Prüfprotokolle angefordert. Deutlich wird aus diesen, dass oftmals zwar eine mangelnde Barrierefreiheit festgestellt wird, aber keine Beseitigung dieser Barrieren durch die Behörden angeordnet wird. An einem konkreten Beispiel fragten wir beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,
[…]
[u]nsere Recherchen haben ergeben, dass Apotheken bei behördlichen Besichtigungen in Baden-Württemberg oftmals als nicht barrierefrei eingestuft werden, aber keine Beanstandung zur Beseitigung erfolgt. Konkret liegen uns die Protokolle der Besichtigung der Apotheke ######## in ###### vom 2. August 2018 und 25. Juli 2019 vor, die wir Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben überlassen. Aus den ebenfalls beigefügten Fotoaufnahmen ergibt sich eindeutig, dass in diesem Fall die Herstellung von Barrierefreiheit ohne Weiteres möglich wäre. Dennoch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dies nicht beanstandet. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen nicht um einen Einzelfall.
Die Lage in anderen Bundesländern ist ähnlich. Auch von dort sind uns solche Fälle bekannt. Nach unserer Bewertung berücksichtigen die Aufsichtsbehörde die Anforderungen an die Barrierefreiheit unter der ApBetrO nicht in angemessener Art. Damit wird das behördliche Ermessen nicht rechtmäßig ausgeübt. Wir würden Sie daher gerne um Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

● Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die fehlende Barrierefreiheit beanstandet wird und wie wird dies dokumentiert?
● Werden die Prüfer*innen hinsichtlich der Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Barrierefreiheit geschult?
● Gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Informationen zur Barrierefreiheit, die Apotheken zur Verfügung gestellt werden?

Wir bitten Sie dazu herzlich um Stellungnahme und sehen einer zeitnahen Rückmeldung
entgegen.

Schreiben an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 22.02.2021

Bis heute (23.03.2021) liegt keine Antwort des Ministeriums vor.