Die Forderungen gibt es auch in Leichter Sprache.

Ein Bündnis von 30 Organisationen unterstützt die Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht als Erstunterstützer*innen. Am 19. Februar 2021 wurden die Kernpunkte mit der Liste der Erstunterstützer*innen veröffentlicht. Einzelpersonen und Organisationen, die in den Verteiler für weitere Informationen und Aktivitäten mit aufgenommen werden möchten, können dies per E-Mail an info@barrierefreiheitsgesetz.org mitteilen.

Das muss ein gutes Barrierefreiheitsrecht leisten!

Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act (EAA) ist ein Meilenstein: Erstmals gibt es in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Anlässlich der anstehenden Umsetzung des EAA werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fünf Anforderungen formuliert, an denen sich ein gutes Barrierefreiheitsrecht für Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft messen lassen muss:

1. Den EAA ambitioniert und effektiv umsetzen!

2. Barrierefreiheit umfassend gewährleisten!

Barrierefreiheit muss überall zum Standard werden, egal ob beim Wohnen, bei der Gesundheitsversorgung, der Kommunikation, dem Zugang zu Schule, Bildung und Arbeit, im Supermarkt, bei Sport- und Kultureinrichtungen oder im Internet. Der Gesetzgeber muss durch den Erlass umfassender, verbindlicher und zeitnah geltender Regelungen sicherstellen, dass behinderte Menschen über die europaweit geltenden Regelungen des EAA hinaus zumindest auf nationaler Ebene endlich gleiche Zugangsmöglichkeiten zu allen Produkten und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter erhalten, wie Menschen ohne Beeinträchtigungen.

3. Diskriminierungsschutz stärken!

Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen mit Behinderungen bei privaten Rechtsgeschäften und deren Anbahnung beim Zugang zu und der Versorgung mit öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen. Die Pflicht zur Schaffung angemessener Vorkehrungen muss auch im privaten Bereich festgeschrieben werden.

4. Barrierefreiheit fördern!

5. Partizipation gewährleisten!

Menschen mit Behinderung sind in alle Prozesse effektiv einzubinden, von der Erarbeitung des Gesetzes, über die Entwicklung von Standards bis hin zur Marktüberwachung.

Zum Nachlesen:

Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates (DBR): https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID255536

Informationen der Monitoringstelle zur UN-BRK zum EAA: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/35-verbaendekonsultation-zur-umsetzung-des-european-accessibility-act

Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/European-Accessibility-Act/european-accessibility-act_node.html

Forderungen des Inklusionsbeirats zum Barrierefreiheitsrecht:

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/20210107_Forderungspapier_Inklusionsbeirat_EAA.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Internetseite der Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht: www.barrierefreiheitsgesetz.org